Steuervorteile für Studierende
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs können im Studium oder während einer kostenpflichtigen Ausbildung entstandene Kosten später im Beruf von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
Dafür muss für jedes Studienjahr eine Steuererklärung eingereicht werden, in der ein Antrag auf Verlustfeststellung gestellt wird. Darin wird genau festgehalten, was in dem Jahr an Kosten für die Ausbildung angefallen ist. Der Antrag wird jeweils für das vergangene Studienjahr gestellt, schon länger Studierende können die Verlustfeststellung allerdings für bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen (für jedes Jahr einzeln).Absetzen lassen sich alle Ausbildungskosten. Dazu zählen zunächst einmal sämtliche Studiengebühren, außerdem Kosten für Lehrveranstaltung – auch Repetitorien und Nachhilfe -, und Arbeitsmaterialien für praktische Arbeit. Auch Ausgaben für das Arbeitszimmer, inklusive dem Mobiliar, Schreibmaterial und Computer; die Fahrtkosten zur Uni und zu privaten Lernterminen sowie Studienreisen können eingetragen werden. Für Hilfe beim Verfassen einer Steuererklärung kann man sich an das Finanzamt oder an den Lohnsteurhilfeverein wenden. Studenten, die während ihrer Ausbildung so viel gearbeitet haben, dass sie bereits Steuererklärungen einreichen mussten, können die Verlustfeststellung allerdings nicht nachträglich in eine bereits eingereichte Steuererklärung eingefügen. Grundsätzlich lohnt es sich auf jeden Fall, Quittungen und Belege für einen derartigen Antrag zu sammeln. Seit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs wird jedoch über eine Neuregelung diskutiert, die die absetzbaren Kosten beschränken könnte. Wer einen Antrag auf Verlustfeststellung einreichen will, sollte dies möglichst bald tun.
Dafür muss für jedes Studienjahr eine Steuererklärung eingereicht werden, in der ein Antrag auf Verlustfeststellung gestellt wird. Darin wird genau festgehalten, was in dem Jahr an Kosten für die Ausbildung angefallen ist. Der Antrag wird jeweils für das vergangene Studienjahr gestellt, schon länger Studierende können die Verlustfeststellung allerdings für bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen (für jedes Jahr einzeln).Absetzen lassen sich alle Ausbildungskosten. Dazu zählen zunächst einmal sämtliche Studiengebühren, außerdem Kosten für Lehrveranstaltung – auch Repetitorien und Nachhilfe -, und Arbeitsmaterialien für praktische Arbeit. Auch Ausgaben für das Arbeitszimmer, inklusive dem Mobiliar, Schreibmaterial und Computer; die Fahrtkosten zur Uni und zu privaten Lernterminen sowie Studienreisen können eingetragen werden. Für Hilfe beim Verfassen einer Steuererklärung kann man sich an das Finanzamt oder an den Lohnsteurhilfeverein wenden. Studenten, die während ihrer Ausbildung so viel gearbeitet haben, dass sie bereits Steuererklärungen einreichen mussten, können die Verlustfeststellung allerdings nicht nachträglich in eine bereits eingereichte Steuererklärung eingefügen. Grundsätzlich lohnt es sich auf jeden Fall, Quittungen und Belege für einen derartigen Antrag zu sammeln. Seit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs wird jedoch über eine Neuregelung diskutiert, die die absetzbaren Kosten beschränken könnte. Wer einen Antrag auf Verlustfeststellung einreichen will, sollte dies möglichst bald tun.
radiot - 5. Okt, 10:27
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